vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Störungsabwehr bei Miteigentümergemeinschaft.

5. OGH – Zivilsachen20.01 SachenrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. HaraldJus-Extra OGH-Z 2016/6037Jus-Extra OGH-Z 2016, 33 Heft 366 v. 1.8.2016

§ 364 Abs 3 ABGB

Bei einer Miteigentumsgemeinschaft ist grundsätzlich jeder einzelne Berechtigte zur Abwehr von Störungen legitimiert, sofern er sich nicht in Widerspruch mit den Übrigen setzt. (Dies gilt auch für einen Wohnungseigentümer hinsichtlich allgemeiner Hausteile, wie den hier strittigen Hausgarten, der nach dem Grundbuchsstand kein Zubehör des Wohnungseigentums des Klägers ist.)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte