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Gruppenbesteuerung, Verschmelzung des Gruppenträgers, Auflösung der Gruppe.

4. VwGH – Finanzrecht32.02 Steuern vom Einkommen und ErtragSen.-Präs. Dr. Josef FuchsJus-Extra VwGH-F 2016/3216Jus-Extra VwGH-F 2016, 21 Heft 366 v. 1.8.2016

§ 9 Abs 9 KStG 1988

Die Verschmelzung eines Gruppenträgers (im Rahmen eines „Upstream-Mergers“) mit einer gruppenfremden Gesellschaft führt zur Beendigung der Unternehmensgruppe nach § 9 Abs 9 zweiter Teilstrich KStG 1988 (dies ergibt sich bereits aus dem E vom 18.10.2012, 2009/15/0214, VwSlg 8759/F, in dem der

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