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Mitvermietetes Wärmebereitungsgerät, Kostentragung.

5. OGH – Zivilsachen20.05 MietrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. HaraldJus-Extra OGH-Z 2016/6043Jus-Extra OGH-Z 2016, 34 Heft 366 v. 1.8.2016

§ 5 ABGB, § 3 Abs 2 Z 2a MRG, § 49g MRG

Hat der Mieter bereits vor Inkrafttreten des § 3 Abs 2 Z 2a MRG idF der WRN 2015 den Aufwand zur Erhaltung von mitvermieteten Wärmebereitungsgeräten getragen, kann ein Aufwandersatzanspruch nach §§ 1097, 1036 ABGB nicht auf die damals noch nicht in Geltung stehende, den Vermieter treffende Erhaltungspflicht gestützt werden.

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