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Mindestsicherung, kein Ausschluss subsidiär Schutzberechtigter.

3. VwGH – Administrativrecht68 Sonstiges SozialrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6151Jus-Extra VwGH-A 2016, 30 Heft 366 v. 1.8.2016

§ 6 Abs 5 OÖ MSG 2011

Bei subsidiär Schutzberechtigten mit einem Aufenthaltsrecht gem § 8 Asylgesetz 2005, die eine Leistung der Grundversorgung erhalten, handelt es sich nicht um solche Personen, die gem § 6 Abs 5 OÖ MSG 2011 auf Grund anderweitiger ausreichender Vorsorge vom Bezug der Mindestsicherung ausgeschlossen sind.

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