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Einheit des Beschlusses.

5. OGH – Zivilsachen20.02 UVGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/6013Jus-Extra OGH-Z 2016, 28 Heft 365 v. 1.7.2016

§ 4 Z 2 UVG, § 20 Abs 1 Z 4 lit a UVG

Ein Beschluss, mit dem Titelvorschüsse eingestellt und Richtsatzvorschüsse gewährt werden, ist hinsichtlich seiner Anfechtbarkeit als untrennbare Einheit anzusehen.

OGH, 15.03.2016, 10 Ob 112/15s

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