§ 70 Abs 1 Z 1 StGB
Zum Begriff des besonderen Mittels, das eine wiederkehrende Begehung von Diebstählen durch Einbruch (auch) in Wohnstätten nahelegt. Hier bejaht bei einem „zugespitzten Flacheisenstück“ von „ca 12 mm“ „Klingenbreite“.
OGH, 18.05.2016, 13 Os 33/16a
(RS0130766)