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Tochter der Beschwerdeführerin als Übersetzerin.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6127Jus-Extra VwGH-A 2016, 23 Heft 365 v. 1.7.2016

§ 17 VwGVG, § 39a AVG

I. Ein Verzicht auf eine Beschwerde bzw eine Zurückziehung einer Beschwerde durch einen Fremden ist ohne Beiziehung eines Dolmetschers nur dann wirksam, wenn feststeht bzw ausreichend ermittelt wurde, dass der Fremde im Zeitpunkt der Abgabe der

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