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Aufenthaltsbewilligung, Umstieg auf „Daueraufenthalt EU“.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere AngelegenheitenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6134Jus-Extra VwGH-A 2016, 25 Heft 365 v. 1.7.2016

§ 2 NAG 2005, § 45 NAG 2005, § 61 NAG 2005

I. In der Regelung des § 2 Abs 3 NAG 2005, wonach der Aufenthalt auf Grund einer Aufenthaltsbewilligung nicht als Niederlassung gilt, kann für sich genommen keine förmliche Begrenzung iSd Art 3 Abs 2 Buchst e der RL 2003/109 gesehen werden.

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