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Sachverständiger, gewerbliche Personenbeförderung, keine.

4. VwGH – Finanzrecht32.04 Steuern vom UmsatzSen.-Präs. Dr. Josef FuchsJus-Extra VwGH-F 2016/3210Jus-Extra VwGH-F 2016, 20 Heft 365 v. 1.7.2016

§ 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG 1994

Befördert ein Sachverständiger für das Kfz-Wesen (mit der Spezialisierung auf Verkehrsunfälle und Unfallanalysen) im Rahmen seiner Gutachtertätigkeit mit seinem Pkw auch das Gerichtspersonal, liegt keine gewerbliche Personenbeförderung iS des § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG 1994 dar. Dieser eine Ausnahme vom Ausschluss des Vorsteuerabzugs für Pkw darstellende Tatbestand war damit nicht erfüllt.

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