§ 27 Abs 2 PSG
Unternehmerische Entscheidungen, für die die Grundsätze der „Business Judgement Rule“ zur Anwendung zu kommen haben, sind infolge ihrer Zukunftsbezogenheit durch Prognosen und „nicht justiziable“ Einschätzungen gekennzeichnet; unternehmerischen Entscheidungen wohnt daher ein gewisses Risiko inne.