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Spekulationen des Verteidigers über Identität des Zeugen und Beeinflussung des Indentitätsschutzes.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2016/5051Jus-Extra OGH-St 2016, 12 Heft 365 v. 1.7.2016

§ 162 StPO, § 228 StPO, § 229 Abs 1 Z 3 StPO, § 281 Abs 1 Z 3 StPO

Bloße Behauptungen oder Spekulationen des Verteidigers in seinem Eröffnungsplädoyer über die Identität eines Zeugen können dessen Identitätsschutz iSd § 229 Abs 1 Z 3 (§ 162) StPO nicht beeinflussen.

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