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Säumnisbeschwerde, Entscheidung des VwG über einzelne maßgebliche Rechtsfragen.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6104Jus-Extra VwGH-A 2016, 19 Heft 364 v. 1.6.2016

§ 28 Abs 7 VwGVG

Eine maßgebliche Voraussetzung für eine Entscheidung nach § 28 Abs 7 VwGVG ist, dass das VwG darin über einzelne maßgebliche Rechtsfragen der Angelegenheit entscheidet. Diese Entscheidung hat im Spruch des Erkenntnisses zu erfolgen.

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