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Verwalterpflichten, Verletzung, Geltendmachung, Verfahrensart.

5. OGH – Zivilsachen20.05 WohnrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/5997Jus-Extra OGH-Z 2016, 24 Heft 364 v. 1.6.2016

§ 20 WEG, § 52 WEG

Der Anspruch auf Unterlassung bestimmter Verwaltungshandlungen ist gegen den Verwalter nicht im streitigen, sondern gemäß § 52 Abs 1 Z 6 WEG im außerstreitigen Verfahren geltend zu machen.

OGH, 25.01.2016, 5 Ob 129/15d

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