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Kassation eines Konfiskationsausspruchs erfordert nicht die gleichzeitige Aufhebung der unter einem verhängten Geld- oder Freiheitsstrafe.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2016/5037Jus-Extra OGH-St 2016, 9 Heft 364 v. 1.6.2016

§ 19a StGB, § 289 StPO

Die Kassation eines Konfiskationsausspruchs erfordert nicht die gleichzeitige Aufhebung der unter einem verhängten Geld- oder Freiheitsstrafe, weil letztere nicht in untrennbarem Zusammenhang mit der Konfiskation steht.

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