§ 162 Abs 3 ASVG
Bei der Regelung des § 162 Abs 3 4. Satz ASVG liegt eine planwidrige Gesetzeslücke vor, die dadurch zu schließen ist, dass in § 162 Abs 3 4. Satz ASVG auch ein Verweis auf den die Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens betreffenden Abs 3a Z 3 hineinzulesen ist.