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Bewilligung, Versagung bei mittelfristigen Beeinträchtigungen.

3. VwGH – Administrativrecht83 Natur- und UmweltschutzSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6116Jus-Extra VwGH-A 2016, 20 Heft 364 v. 1.6.2016

§ 1 Abs 1 Tir NatSchG 2005, § 29 Abs 2 Z 1 Tir NatSchG 2005

Auch bei Vorliegen bloß „mittelfristiger“ Beeinträchtigungen der Interessen des Naturschutzes nach § 1 Abs 1 Tir NatSchG 2005 kann eine Bewilligung nach § 29 Abs 2 Z 1 legcit nicht erteilt werden.

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