§ 1 Abs 1 Tir NatSchG 2005, § 29 Abs 2 Z 1 Tir NatSchG 2005
Auch bei Vorliegen bloß „mittelfristiger“ Beeinträchtigungen der Interessen des Naturschutzes nach § 1 Abs 1 Tir NatSchG 2005 kann eine Bewilligung nach § 29 Abs 2 Z 1 legcit nicht erteilt werden.