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Verhandlung über einen sachverhaltsidenten Strafantrag und Ausgeschlossenheit des Richters.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2016/5041Jus-Extra OGH-St 2016, 9 Heft 364 v. 1.6.2016

§ 43 Abs 1 Z 3 StPO, § 43 Abs 2 StPO

Der bloße Umstand, dass der Vorsitzende des Schöffengerichts vor Einbringung der Anklageschrift (§ 227 Abs 2 StPO) die Hauptverhandlung über einen sachverhaltsidenten Strafantrag durchgeführt hat, begründet nicht seine Ausgeschlossenheit.

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