vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zwangsweise Pfandrechtsbegründung, Beendigung der Exekution.

5. OGH – Zivilsachen23.04 ExekutionsrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/5979Jus-Extra OGH-Z 2016, 19 Heft 363 v. 1.5.2016

§ 35 EO, § 39 EO, § 87 EO

Die Exekution durch zwangsweise Pfandrecht Begründung ist durch die Einverleibung des Zwangspfandrechts als einzige Vollzugshandlung noch nicht beendet, sondern erst dann, wenn der betreibende Gläubiger in einer parallel geführten Exekution (aber nicht auch auf andere Weise) befriedigt wurde. Diese

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte