§ 362 Abs 3 ASVG idF BGBl I 2010/111
Mit der Einführung einer Sperrfrist nach Zurückziehung einer Klage auf Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit soll eine kurzfristige neuerliche Antragstellung ohne eine wesentliche Änderung der zuletzt festgestellten Minderung der Arbeitsfähigkeit verhindert werden.