§ 284 BAO, § 262 BAO
Die Erteilung eines Auftrages gem § 284 Abs 2 BAO, wonach das Verwaltungsgericht der Abgabenbehörde aufzutragen hat, innerhalb einer Frist von bis zu drei Monaten ab Einlangen der Säumnisbeschwerde zu entscheiden, hat zwingend zu erfolgen und liegt nicht im Ermessen des Verwaltungsgerichtes.