§ 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1994, § 2 Abs 1 UStG 1994
Im Bereich der Überlassung von Wohngebäuden durch eine Körperschaft an ihre Gesellschafter bzw an Personen, die den Gesellschaftern nahestehen, sind nach der Rechtsprechung mehrere dem Vorsteuerabzug allenfalls entgegenstehende Konstellationen zu unterscheiden: