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Einstufung in Verwendungsgruppe.

5. OGH – Zivilsachen60.01 ArbeitsvertragsrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/5983Jus-Extra OGH-Z 2016, 20 Heft 363 v. 1.5.2016

Art V pkt A Z 27 KollV für das Bäckergewerbe, KollV für das Bäckergewerbe Anhang

Ein Arbeitnehmer, der die in der Verwendungsgruppe 1 des KV Bäcker näher beschriebenen Tätigkeiten eines Mischers oder Ofenarbeiters verrichtet, ist, auch wenn er über keine abgeschlossene Lehre verfügt, in die Verwendungsgruppe 1 des KV Bäcker einzustufen und nach dem für diese Verwendungsgruppe im

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