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Substiftung einer Privatstiftung.

5. OGH – Zivilsachen20.13 PSGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/5977Jus-Extra OGH-Z 2016, 19 Heft 363 v. 1.5.2016

§ 33 Abs 2 PSG

Grundsätzlich können Privatstiftungen Substiftungen errichten, sofern dies durch die Stiftungserklärung gedeckt ist. Daher ist der Vorstand der Privatstiftung bei der Errichtung einer Substiftung an den ursprünglichen Stiftungszweck gebunden; der Stiftungszweck muss daher kongruent sein.

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