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Waffenbesitzkarte, Erweiterung, Ausübung des Schießsports.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere AngelegenheitenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6091Jus-Extra VwGH-A 2016, 16 Heft 363 v. 1.5.2016

§ 23 WaffG 1996

§ 23 Abs 2b WaffG ist dahin zu verstehen, dass – unabhängig von einer den Anforderungen des § 23 Abs 2 WaffG genügenden Rechtfertigung – schon die Ausübung des Schießsports einen Rechtsanspruch auf Erweiterung der Waffenbesitzkarte unter den in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen und Einschränkungen begründet, dass aber die Möglichkeit, nach § 23 Abs 2 WaffG gegebenenfalls eine (darüber

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