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Rückzahlungen des Unterhaltsschuldners auf vor Erwartbarkeit der Unterhaltspflicht eingegangene Schulden.

5. OGH – Zivilsachen20.01 PersonenrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/5953Jus-Extra OGH-Z 2016, 13 Heft 362 v. 1.4.2016

§ 140 ABGB

Rückzahlungen des Unterhaltsschuldners auf vor dem Entstehen, der Kenntnis oder der Erwartbarkeit der Unterhaltspflicht eingegangene Schulden sind bei der Bemessung des Unterhalts grundsätzlich zu berücksichtigen. In welcher Höhe sie die Bemessungsgrundlage mindern, ist durch eine Angemessenheitsprüfung zu ermitteln.

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