§ 12 Abs 1 UStG 1994
Die Erstellung eines Gutachtens gem § 35 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) erfolgt zwar auf gesetzlicher Grundlage und dient dem BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft zur Missbrauchsaufsicht (wobei es diesem auch direkt zu übermitteln ist).