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Zum Ausschlussgrund iSd § 7 Abs 2 Z 3 MedienG.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2016/5013Jus-Extra OGH-St 2016, 6 Heft 362 v. 1.4.2016

§ 7 Abs 2 Z 3 MedienG

Der Ausschlussgrund gilt auch dann, wenn der Betroffene mit der Veröffentlichung tatsächlich einverstanden war, unabhängig davon, ob dies nach den Umständen angenommen werden konnte.

OGH, 13.01.2016, 15 Os 176/15v
(RS0130533)

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