§ 23 UmgrStG, § 24 UmgrStG, § 25 UmgrStG, § 6 Z 5 EStG 1988
Strittig ist, zu welchem Zeitpunkt bei einem Zusammenschluss nach Art IV UmGrStG die Bewertung von Einlagen atypisch stiller Gesellschafter in Form von im Privatvermögen gehaltener Aktien vorzunehmen ist.