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Zusammenschluss, atypisch stille Gesellschaft, Einlagenbewertung (Aktien), Zeitpunkt.

4. VwGH – Finanzrecht32.02 Steuern vom Einkommen und ErtragSen.-Präs. Dr. Josef FuchsJus-Extra VwGH-F 2016/3176Jus-Extra VwGH-F 2016, 8 Heft 362 v. 1.4.2016

§ 23 UmgrStG, § 24 UmgrStG, § 25 UmgrStG, § 6 Z 5 EStG 1988

Strittig ist, zu welchem Zeitpunkt bei einem Zusammenschluss nach Art IV UmGrStG die Bewertung von Einlagen atypisch stiller Gesellschafter in Form von im Privatvermögen gehaltener Aktien vorzunehmen ist.

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