§ 2 Tir MSG 2010, § 5 Tir MSG 2010
I. Nach Maßgabe des § 2 Abs 4 Tir MSG 2010 ist eine hilfesuchende Person nur dann „Alleinstehende“ (und käme für sie sohin der Mindestsatz nach § 5 Abs 2 lit a legcit zur Anwendung), wenn sie mit ihrem Lebensgefährten nicht im „gemeinsamen Haushalt“ lebte. Nach der Legaldefinition des § 2 Abs 6 legcit setzt das Leben im gemeinsamen Haushalt mit