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Freiheit der Wissenschaft.

5. OGH – Zivilsachen19.05 EMRKSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/5928Jus-Extra OGH-Z 2016, 7 Heft 361 v. 1.2.2016

Art 10 EMRK, Art 17 Abs 1 StGG, § 1330 ABGB

Schutzgegenstand der auch nach Art 10 EMRK geschützten Freiheit der Wissenschaft sind die auf wissenschaftlicher Eigengesetzlichkeit beruhenden Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen bei der Suche nach Erkenntnissen, ihre Deutung und Weitergabe.

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