§ 798a ABGB, § 9 Abs 1 NWG
Der Gläubiger, dem eine Liegenschaft an Zahlungs statt überlassen wurde, ist alleine aufgrund des rechtskräftigen Überlassungsbeschlusses nicht zur Antragstellung auf Einräumung eines Notwegs legitimiert.
OGH, 30.07.2015, 8 Ob 71/15x