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Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

5. OGH – Zivilsachen26.04 KartellGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/5948Jus-Extra OGH-Z 2016, 11 Heft 361 v. 1.2.2016

§ 5 Abs 1 Z 4 KartG 2005

Der verbotene Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung kann in der an die Vertragsschließung geknüpften Bedingung bestehen, dass die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen.

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