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Zusatzvereinbarung zur Aufnahme weiterer Krankenanstalten.

5. OGH – Zivilsachen66.01 ASVGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/5950Jus-Extra OGH-Z 2016, 11 Heft 361 v. 1.2.2016

§ 149 Abs 3 ASVG

§ 149 Abs 3 ASVG lässt den Abschluss von Zusatzvereinbarungen zur Aufnahme weiterer Krankenanstalten zu; jedoch haben weitere Krankenanstalten keinerlei Rechtsanspruch auf Abschluss eines solchen Vertrags und damit auf Aufnahme in den Fonds.

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