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Wohnungseigentum, Markise, Zulässigkeit der Anbringung.

5. OGH – Zivilsachen20.05 WohnrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/5936Jus-Extra OGH-Z 2016, 8 Heft 361 v. 1.2.2016

Seite 8


§ 16 WEG

Der Wohnungseigentümer ist auf seine Kosten zur Anbringung einer Markise berechtigt, auch wenn sie nur ihm zugutekommt. Die Markise bildet einen Teil der „Außenhaut“ des Gebäudes und damit einen allgemeinen Teil der Liegenschaft.

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