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Entwässerung von baulichen Anlagen, Bewilligungspflicht.

3. VwGH – Administrativrecht81 WasserrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6062Jus-Extra VwGH-A 2016, 9 Heft 361 v. 1.2.2016

§ 40 WRG 1959

Die Feststellung, ob Maßnahmen zur Beseitigung der Oberflächenwässer eines Bauvorhabens Entwässerungsanlagen iSd § 40 WRG und damit wasserrechtlich bewilligungspflichtig sind, setzt eine entsprechende Beschreibung des Projektes voraus. Mit dem bloßen Hinweis auf die Baubewilligung allein kann eine wasserrechtliche Bewilligungspflicht nicht verneint werden.

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