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Fälligkeit von Erfüllungsansprüchen.

5. OGH – Zivilsachen23.03 IESGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/5947Jus-Extra OGH-Z 2016, 11 Heft 361 v. 1.2.2016

§ 3a Abs 1 IESG

Im Fall einer erfolgreichen Kündigungsanfechtung werden die nach § 1155 ABGB nachzuzahlenden Entgeltansprüche (Erfüllungsansprüche) allgemein (ungeachtet des § 61 ASGG) mit der Rechtskraft des stattgebenden Anfechtungsurteils fällig.

OGH, 29.09.2015, 8 ObS 10/15a

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