§ 290 Abs 1a StGB
Der von Amts wegen wahrzunehmende Entschuldigungsgrund des Aussagenotstands nach § 290 Abs 1a StGB kommt dem Täter zu Gute, wenn sich die Untersuchung
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§ 290 Abs 1a StGB
Der von Amts wegen wahrzunehmende Entschuldigungsgrund des Aussagenotstands nach § 290 Abs 1a StGB kommt dem Täter zu Gute, wenn sich die Untersuchung
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