§ 28 EStG 1988, § 2 Abs 2 EStG 1988, § 16 Abs 1 EStG 1988
Der VwGH hält die – zum EStG 1972 ausgesprochene – Rechtsmeinung im E vom 4.11.1980, 3235/79, zur Zurechnung der Leerstandskosten bei der Vermietung zeitlich abwechselnd genutzter Wohnungen, nämlich ihrer gänzlichen Berücksichtigung als Werbungskosten, nicht mehr aufrecht.