§ 127 AußStrG 2005, § 128 AußStrG 2005
Wird dem Betroffenen im Verfahren über die Beendigung der Sachwalterschaft ein Verfahrenshelfer bestellt, so ist dieser kein Vertreter iSd § 127 AußStrG.
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§ 127 AußStrG 2005, § 128 AußStrG 2005
Wird dem Betroffenen im Verfahren über die Beendigung der Sachwalterschaft ein Verfahrenshelfer bestellt, so ist dieser kein Vertreter iSd § 127 AußStrG.
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