§ 3 WrAuslGEG
Die Bindung des Liegenschaftserwerbs durch Personen, die – wie Schweizer (natürliche Personen) nach dem EG-Abkommen Schweiz 2002 – als Inländer zu behandeln sind, an eine Negativbestätigung ist gemeinschaftswidrig, was unmittelbar im Grundbuchverfahren zu berücksichtigen ist. Zum Nachweis der Schweizer Staatsbürgerschaft genügt die Vorlage eines Schweizer Reisepasses. Der Vorlage einer Negativbestätigung bedarf es nicht.