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Spürbarkeit nach KartG 2005.

5. OGH – Zivilsachen21.07 KartG 2005Sen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/5916Jus-Extra OGH-Z 2016, 5 Heft 360 v. 1.1.2016

§ 5 KartG 2005

Die „Spürbarkeit“ ist zwar ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal bei wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen iSd § 1 KartG, nicht aber bei der Prüfung missbräuchlicher Kampfpreise im Rahmen einer auf Verdrängung oder Vernichtung des Mitbewerbers gerichteten Gesamtstrategie.

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