§ 68 AVG
Seite 1
I. Die Ermächtigung des § 68 Abs 2 AVG ist auch in Ansehung der mit 1.1.2014 in Kraft getretenen Rechtslage weiterhin auf Bescheide im Verständnis § 68 Abs 1 AVG beschränkt.
§ 68 AVG
Seite 1
I. Die Ermächtigung des § 68 Abs 2 AVG ist auch in Ansehung der mit 1.1.2014 in Kraft getretenen Rechtslage weiterhin auf Bescheide im Verständnis § 68 Abs 1 AVG beschränkt.