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Umschreibung der Körperverletzung und Vorsatz des Täters darauf.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2015/4965Jus-Extra OGH-St 2015, 17 Heft 359 v. 1.11.2015

StGB § 83 Abs 1

Eine „gattungsmäßige“ Umschreibung der Körperverletzung, auf die der Vorsatz des Täters gerichtet war, ist – auch wenn die Tat bloß versucht wurde – nicht erforderlich, sind doch sogar Konstatierungen, ob der Vorsatz auf die erste oder zweite Erfolgsvariante des § 83 Abs 1 StGB gerichtet war, entbehrlich.

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