vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bezugspunkt des vom Tatbestand des § 302 Abs 1 StGB geforderten Schädigungsvorsatzes bei missbräuchlicher Beschaffung von Daten.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2015/4969Jus-Extra OGH-St 2015, 17 Heft 359 v. 1.11.2015

StGB § 302, DSG § 1, DSG § 8

In Fällen (ausschließlich) missbräuchlicher Beschaffung von Daten (ohne deren Weitergabe oder Verwertung) bildet in aller Regel das Recht jedermanns auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten (§ 1 Abs 1 DSG) den Bezugspunkt des vom Tatbestand des § 302 Abs 1 StGB geforderten

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte