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Erneuerungsantrag nur bei vorhergehender Anrufung des EGMR, nicht auf Grund eines E des VfGH.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2015/4985Jus-Extra OGH-St 2015, 20 Heft 359 v. 1.11.2015

StPO § 363a

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