vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verantwortungsübernahme, Schuldeinbekenntnis und (Bereitschaft zur) Diversion.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2015/4983Jus-Extra OGH-St 2015, 19 Heft 359 v. 1.11.2015

Seite 19


StPO § 198, StPO § 281 Abs 1 Z 10a

Die Bereitschaft zu diversioneller Vorgangsweise indiziert idR die erforderliche Verantwortungsübernahme sowie die Akzeptanz der Diversion als Bestätigung der Normgeltung. Ein das Unrecht des Gesamtverhaltens, also auch alle Begleiterscheinungen der Tat mitumfassendes Schuldeinbekenntnis ist hingegen nicht Diversionsvoraussetzung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte