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Auch Rechtspraktikanten können in der Haftverhandlung die Fortsetzung der Untersuchungshaft beantragen.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2015/4976Jus-Extra OGH-St 2015, 19 Heft 359 v. 1.11.2015

StPO § 31 Abs 1 Z 2, StPO § 173 Abs 1, StPO § 176 Abs 4, RechrtspraktikantenG § 5

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