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Veräußerungs- und Belastungsverbot, Zulässigkeit der Streitanmerkung.

5. OGH – Zivilsachen20.11 GrundbuchsrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5881Jus-Extra OGH-Z 2015, 42 Heft 359 v. 1.11.2015

GBG § 61, GBG § 66, ABGB § 364c

Bestreitet ein aus einem im Grundbuch nicht eingetragenen Veräußerungs- und Belastungsverbot Berechtigter die Gültigkeit einer Einverleibung im Prozessweg (§ 61 GBG) oder aufgrund einer Strafanzeige (§ 66 GBG), so kann er die Streitanmerkung nicht erwirken, weil das Verbot nur obligatorisch und nicht absolut wirkt.

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