UWG § 1
Eine reine Beschaffungstätigkeit von Gebietskörperschaften und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, mag sie auch einen großen Umfang haben, begründet keine Teilnahme am Erwerbsleben.
OGH, 11.08.2015, 4 Ob 2/15w
UWG § 1
Eine reine Beschaffungstätigkeit von Gebietskörperschaften und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, mag sie auch einen großen Umfang haben, begründet keine Teilnahme am Erwerbsleben.
OGH, 11.08.2015, 4 Ob 2/15w